Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzen die Europäische Richtlinie 2003/59/EG um. Dies bedeutet, dass gemäß dem BKrFQG alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE erforderlich ist regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren müssen. Dies bedeutet fünf Module à sieben Stunden.
Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in die Fahrerqualifizierungsnachweiskarte eingetragen (bisherige Eintragung Führerschein). Es gibt in der Weiterbildung Lkw keine Prüfung.
Zielgruppe
Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
Rechtliche Grundlagen
Europäischen Richtlinie 2003/59/EG
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)