Führerschein

Klasse C

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KLASSE C

Kraftfahrzeuge – ausgenommen jene der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg dürfen mitgeführt werden.

MINDESTALTER:

Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrFQG sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

VORBESITZ:

Klasse B

EINSCHLUSS DER KLASSE:

C1

BEFRISTUNG:

Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten)

FÜR DEN ANTRAG ZUM FÜHRERSCHEIN KLASSE C BENÖTIGST DU:
  • Personalausweis

Bei uns im Haus erhältlich:

  • Passbilder
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs

Ein ärztliches Gutachten und eine augenärtzliche Untersuchung kann bei jedem Betriebsarzt gemacht werden. Wir empfehlen Sie gerne weiter und unterstützen Sie bei der Terminvereinbarung.