Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrFQG sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
BE, C1E und T
Bei uns im Haus erhältlich:
Ein ärztliches Gutachten und eine augenärtzliche Untersuchung kann bei jedem Betriebsarzt gemacht werden. Wir empfehlen Sie gerne weiter und unterstützen Sie bei der Terminvereinbarung.