LKW-Führerschein

Klasse CE

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Klasse CE - Großer LKW Anhängerführerschein

Zugfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg. Das zulässige Gesamtgewicht der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger hat keinerlei Begrenzungen mehr.

VORAUSSETZUNG:

Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrFQG sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung

FÜR DEN ANTRAG ZUM FÜHRERSCHEIN KLASSE CE BENÖTIGST DU:
  • Personalausweis
  • Passbilder
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • ärztliches Gutachten
  • augenärtzliche Untersuchung, kann bei jedem Betriebsarzt gemacht werden. Wir empfehlen Sie gerne weiter und unterstützen Sie bei der Terminvereinbarung.

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Grundbetrag

349 €

VORAUSSETZUNG
Mindestalter: 21
PRÜFUNG
Theorieprüfung & Praxisprüfung
VORBESITZ
Klasse B
EINSCHLUSS DER KLASSE
BE, C1E und T
ÜBERSICHT DER THEMEN
https://fahrschule-boost.de/wp-content/uploads/2025/06/0125036-01_Siegel-AZAV-1.jpg

UNSERE FAHRSCHULE IST ZERTIFIZIERT NACH AZAV

Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) hat zum Ziel, die Qualität von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen nachhaltig zu gewährleisten und somit die Eingliederungschancen für Arbeitssuchende am Arbeitsmarkt zu verbessern. Grundlage hierfür ist die Zertifizierung von Bildungsträgern – so benötigen alle Anbieter von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen eine Trägerzulassung nach AZAV. Ebenso erfordert die Durchführung von Bildungsmaßnahmen in der Regel eine entsprechende Maßnahmenzulassung nach AZAV. Anhand der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde im Bereich der Weiterbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch das Anerkennungs- und Zulassungsverfahren eingeführt.

Ein Bildungsgutschein nach §§ 81, 82 SGB III oder auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III kann demnach nur bei einem für die Förderung zugelassenen Bildungsträger für eine ebenfalls zur Förderung zugelassene Maßnahme der beruflichen Weiterbildung eingelöst werden. Voraussetzung für die Zulassung ist u. a., dass der Bildungsträger ein System zur Qualitätssicherung dokumentiert hat, wirksam anwendet und dessen Wirksamkeit kontinuierlich verbessert.

Zertifizierte Maßnahmen nach AZAV:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des SGB III
  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 81 und 82 des Vierten Abschnitts des Dritten Kapitels des SGB III

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