Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
18 Jahre
Klasse C1
BE
Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten)
Bei uns im Haus erhältlich:
Ein ärztliches Gutachten und eine augenärtzliche Untersuchung kann bei jedem Betriebsarzt gemacht werden. Wir empfehlen Sie gerne weiter und unterstützen Sie bei der Terminvereinbarung.