BKF Module

LKW-Weiterbildung

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BKF-Module LKW / BUS gem. BKRFQG

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung, die gerne auch als die 5 Module bezeichnet wird.

Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE erforderlich ist regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.

Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in die Fahrerqualifizierungsnachweiskarte eingetragen (bisherige Eintragung Führerschein).  Es gibt in der Weiterbildung Lkw keine Prüfung!

Zielgruppe
Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr

Rechtliche Grundlagen
Europäischen Richtlinie 2003/59/EG
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)

Die 5 BKF Module - Übersicht

BKF Modul 1 "ECO-Training & Assistenzsysteme"
Eine wirtschaftliche Fahrweise bedeutet sinkenden Kraftstoffverbrauch und geringeren Verschleiß. Durch Eco-Trainings können daher erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.
BKF Modul 2 "Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber"
Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
BKF Modul 3 "Gefahrenwahrnehmung"
Auch der hohe Standard an Sicherheitstechnik in modernen LKWs oder Bussen kann die Fahrphysik nicht außer Kraft setzen. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden hier vermittelt.
BKF Modul 4 "Schadensprävention"
Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
BKF Modul 5 "Sicherheit für Ladung & Fahrgast"
Unzureichende Ladungssicherung kann viele Ursachen haben, hat aber zumeist böse Folgen. Was man zur Vermeidung unternehmen und wie der Fahrer dazu beitragen kann, vermittelt dieses Modul.

Kursgebühr pro Modul

85 €

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KURSORTFahrschule Boost
Berliner Straße 2
63065 Offenbach am Main
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Fördermöglichkeiten

Als bundesweit zugelassener Bildungsträger nach AZAV ist die Fahrschule Boost in Kooperation mit unserem Partner TACHEX GmbH zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt.

Im Bereich der beruflichen Qualifizierung bieten wir insbesondere

  • die LKW-Führerscheinausbildung der Klassen C/CE und
  • die Qualifizierung zum Berufskraftfahrer (Beschleunigte Grundqualifikation) an.

Förderung über Bildungsgutschein

Sie sind arbeitsuchend, von Arbeitslosigkeit bedroht oder möchten sich beruflich neu orientieren? Dann kann Ihre Aus- oder Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden.

Bei einer Bewilligung können die Kosten der zugelassenen Weiterbildung vollständig übernommen werden. Dazu können neben den eigentlichen Lehrgangskosten beispielsweise auch Prüfungsgebühren, Lernmittel, Fahrtkosten, Kinderbetreuung sowie erforderliche Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung gehören. Welche Kosten konkret übernommen werden, entscheidet die Agentur für Arbeit im jeweiligen Einzelfall. (Bundesagentur für Arbeit)

Damit bietet sich insbesondere für Arbeitssuchende die Möglichkeit, sich ohne eigene Finanzierung zum Berufskraftfahrer zu qualifizieren und die Fahrerlaubnis C/CE zu erwerben, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

 

Auch für Beschäftigte: Förderung über den Arbeitgeber

Eine Förderung ist nicht nur bei Arbeitslosigkeit möglich. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.

Für Unternehmen ist dies besonders interessant, wenn beispielsweise vorhandene Mitarbeiter für neue Aufgaben qualifiziert oder zu Berufskraftfahrern weitergebildet werden sollen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Bundesagentur für Arbeit die Lehrgangskosten vollständig oder anteilig übernehmen. Zusätzlich kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeiten erhalten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildung nicht oder nur eingeschränkt im Unternehmen eingesetzt werden kann. (Bundesagentur für Arbeit)

Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sieht die aktuelle Beschäftigtenförderung grundsätzlich eine Übernahme von 100 % der Lehrgangskosten sowie einen Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 75 % vor. Bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen von Beschäftigten ohne Berufsabschluss kann der Arbeitsentgeltzuschuss unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zu 100 % betragen. Bei größeren Unternehmen gelten gestaffelte Fördersätze. (Bundesagentur für Arbeit)

Damit kann die Qualifizierung eigener Mitarbeiter für Unternehmen finanziell besonders attraktiv sein.

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Wir unterstützen von Anfang an

Sie möchten den Lkw-Führerschein C/CE oder eine Qualifizierung zum Berufskraftfahrer absolvieren und wissen noch nicht, welche Förderung für Sie möglich ist?

Oder möchten Sie als Arbeitgeber einen oder mehrere Mitarbeiter qualifizieren lassen?

Sprechen Sie uns an.

Wir beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zu unseren förderfähigen Bildungsangeboten, unterstützen bei der Auswahl der passenden Maßnahme und stellen die für die Beantragung der Förderung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

Die endgültige Entscheidung über Art und Höhe einer Förderung trifft die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Sind Sie förderfähig?

Wir beraten Sie!