Führerschein

KLASSE 197

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KLASSE B197

Die neue Automatikregelung für den Autoführerschein

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.

Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg.

THEORETISCHE AUSBILDUNG
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

  • BEI ERSTERWERB
    12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff
  • BEI ERWEITERUNG
    6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Grundausbildung:

  • individuelle Anzahl an Übungsfahrten

Schaltkompetenz:

  • gesetzlich mindestens 10 Übungsfahrten vorgeschrieben
  • 15 Minuten Testfahrt
MIT WELCHER SCHALTUNG MACHE ICH MEINE FAHRSTUNDEN?

Unserer Erfahrung nach ist es am besten, wenn Du mit einer Automatik-Schaltung beginnst, um das Autofahren zu erlernen. Fühlst du dich auf der Straße fit genug, steigen wir gemeinsam auf ein Fahrzeug mit manuellem Schaltgetriebe um. 10 Fahrten auf ein schaltgetriebenes Fahrzeug sind vom Gesetzgeber vorgegeben.

Wie diese Fahrten in die Ausbildung integriert werden, entscheidet aber jede Fahrschule für sich selbst. Neben den 10 Fahrstunden musst du lediglich eine 15-minütige Prüfungsfahrt alleine mit deinem Fahrlehrer und ohne Prüfer bestehen und die Schlüsselzahl 197 wird in deinem Führerschein eingetragen.

Die finale praktische Prüfung findet dann wieder in einem Fahrzeug mit Automatikschaltung statt. Nach bestandener Prüfung darfst du dann natürlich Automatik, aber auch Schaltfahrzeuge fahren.

KANN ICH MEINEN AUTOMATIK-FÜHRERSCHEIN AUF B197 UMSCHREIBEN?

Ja, dafür musst du lediglich 10 Übungsfahrten auf ein Schaltfahrzeug fahren sowie eine 15-minütige Prüfungsfahrt mit den Schaltfahrzeug beim Fahrlehrer bestehen.

Nach Beendigung der Ausbildung erhältst Du von uns die Bescheinigung über die 10 absolvierten Fahrstunden und der bestandenen Prüfungsfahrt. Mit dieser Bescheinigung musst Du zur Führerscheinstelle und die Schlüsselzahl 197 wird in deinem Führerschein eingetragen.

Ab diesem Zeitpunkt darfst du dann auch Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe fahren.

VORAUSSETZUNG
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
EINSCHLUSS DER KLASSE
AM und L