Kraftfahrzeuge – ausgenommen jene der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t , aber nicht mehr als 7,7t, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten)