Güterverkehr

Beschleunigte Grundqualifikation

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Beschleunigte Grundqualifikation

Berufliche Qualifikation zum Berufskraftfahrer
BEREICH
Güterverkehr
KURSZEIT
140 Std. á 60 min.
KURSLÄNGE
17,5 TAGE

Wer innerhalb der Europäischen Union als Berufskraftfahrer/-in tätig sein möchte und seinen LKW-Führerschein nach dem 10. September 2009 erwirbt bzw. erworben hat, muss ergänzend zur regulären Führerscheinausbildung eine Grundqualifikation absolvieren. Vor dem genannten Termin erworbene Führerscheine sind von dieser Pflicht befreit (Busfahrer/-innen müssen den Nachweis bereits seit dem 10. September 2008 erbringen).

Der Erwerb der Fahrerlaubnis ist nicht vorausgesetzt, die beschleunigte Grundqualifikation kann vor dem Führerscheinerwerb absolviert werden.

Beschleunigte Grundqualifikation:

  • 140 Stunden Unterricht = 130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis
  • 90 Minuten Theorieprüfung in deutscher Sprache bei der IHK

Zielgruppe:
Personen, die beruflich umdenken und sich neu orientieren möchten oder aus individuellen Gründen in ihrem bisherigen Beruf nicht länger tätig sein können, sowie Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft als Kraftfahrer/-in im Bereich des Güterverkehrs anstreben. Außerdem natürlich Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr.

Rechtliche Grundlagen:

  • Europäische Richtlinie 2003/59/EG
  • Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)

 

Inhalte

Lehrgang Beschleunigte Grundqualifikation →

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

  • Technik  und Fahrphysik
  • Kinematischen Kette
  • Sozialvorschriften
  • Risiken im Straßenverkehrs
  • Kriminalität u. Schleusung illegaler Einwanderer
  • Präventivmaßnahmen gegen Krankheit
  • Geistige und körperliche Verfassung
  • Verhalten in Notfällen
  • Ladungssicherung
  • Kenntnisse und  Vorschriften für den Güterverkehr
  • Verhalten, das zu einem positiven auftreten des Unternehmens beiträgt
  • Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung
Voraussetzungen
  • Mindestalter: 18 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr der Klassen C1/C1E
  • Mindestalter: 21 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr der Klassen C/CE
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3)
  • Gesundheitliche Eignung und Sehtest
  • Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse C/CE
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Abschluss
  • Teilnahmebescheinigung der Fahrschule Boost für die Zulassung zur IHK-Prüfung
  • IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“
  • Die beschleunigte Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr schließt mit einer schriftlichen Prüfung von ca. 90 Minuten unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung über die beschleunigte Grundqualifikation zur Vorlage bei der Behörde. Diese trägt dann die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein ein.
Gültigkeit

Für Berufskraftfahrer/-innen besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus.

Der LKW- Führerschein wird nur auf Zeit erteilt, weshalb Sie ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen müssen. Ohne Verlängerung ist der Berufskraftfahrer-Führerschein nicht mehr gültig.

Kursgebühr

2.900 €

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KURSORTFahrschule Boost
Berliner Straße 2
63065 Offenbach am Main
HAST DU FRAGEN?Telefon: 069 - 36 60 5670
WhatsApp: 01573 - 5992376
E-Mail: info@fahrschule-boost.de
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Fördermöglichkeiten

Als bundesweit zugelassener Bildungsträger nach AZAV ist die Fahrschule Boost in Kooperation mit unserem Partner TACHEX GmbH zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt.

Im Bereich der beruflichen Qualifizierung bieten wir insbesondere

  • die LKW-Führerscheinausbildung der Klassen C/CE und
  • die Qualifizierung zum Berufskraftfahrer (Beschleunigte Grundqualifikation) an.

Förderung über Bildungsgutschein

Sie sind arbeitsuchend, von Arbeitslosigkeit bedroht oder möchten sich beruflich neu orientieren? Dann kann Ihre Aus- oder Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden.

Bei einer Bewilligung können die Kosten der zugelassenen Weiterbildung vollständig übernommen werden. Dazu können neben den eigentlichen Lehrgangskosten beispielsweise auch Prüfungsgebühren, Lernmittel, Fahrtkosten, Kinderbetreuung sowie erforderliche Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung gehören. Welche Kosten konkret übernommen werden, entscheidet die Agentur für Arbeit im jeweiligen Einzelfall. (Bundesagentur für Arbeit)

Damit bietet sich insbesondere für Arbeitssuchende die Möglichkeit, sich ohne eigene Finanzierung zum Berufskraftfahrer zu qualifizieren und die Fahrerlaubnis C/CE zu erwerben, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

 

Auch für Beschäftigte: Förderung über den Arbeitgeber

Eine Förderung ist nicht nur bei Arbeitslosigkeit möglich. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.

Für Unternehmen ist dies besonders interessant, wenn beispielsweise vorhandene Mitarbeiter für neue Aufgaben qualifiziert oder zu Berufskraftfahrern weitergebildet werden sollen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Bundesagentur für Arbeit die Lehrgangskosten vollständig oder anteilig übernehmen. Zusätzlich kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeiten erhalten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildung nicht oder nur eingeschränkt im Unternehmen eingesetzt werden kann. (Bundesagentur für Arbeit)

Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sieht die aktuelle Beschäftigtenförderung grundsätzlich eine Übernahme von 100 % der Lehrgangskosten sowie einen Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 75 % vor. Bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen von Beschäftigten ohne Berufsabschluss kann der Arbeitsentgeltzuschuss unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zu 100 % betragen. Bei größeren Unternehmen gelten gestaffelte Fördersätze. (Bundesagentur für Arbeit)

Damit kann die Qualifizierung eigener Mitarbeiter für Unternehmen finanziell besonders attraktiv sein.

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Wir unterstützen von Anfang an

Sie möchten den Lkw-Führerschein C/CE oder eine Qualifizierung zum Berufskraftfahrer absolvieren und wissen noch nicht, welche Förderung für Sie möglich ist?

Oder möchten Sie als Arbeitgeber einen oder mehrere Mitarbeiter qualifizieren lassen?

Sprechen Sie uns an.

Wir beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zu unseren förderfähigen Bildungsangeboten, unterstützen bei der Auswahl der passenden Maßnahme und stellen die für die Beantragung der Förderung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

Die endgültige Entscheidung über Art und Höhe einer Förderung trifft die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Sind Sie förderfähig?

Wir beraten Sie!