Kraftfahrzeuge – ausgenommen jene der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrFQG sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
Klasse B
C1
Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten)
Bei uns im Haus erhältlich:
Ein ärtzliches Gutachten und eine augenärtzliche Untersuchung kann bei jedem Betriebsarzt gemacht werden. Wir empfehlen Sie gerne weiter und unterstützen Sie bei der Terminvereinbarung.
Der Einstieg ist jederzeit möglich.
Wir bieten diese Führerscheinausbildung auch als Intensivkurs an.
Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zugelassen. Das bedeutet für Sie, das Sie Ihren Bildungsgutschein für die meisten unserer Aus- und Weiterbildungen einlösen können.
Zertifiziert nach AZAV
Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrFQG sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
BE, C1E und T
Bei uns im Haus erhältlich:
Ein ärtzliches Gutachten und eine augenärtzliche Untersuchung kann bei jedem Betriebsarzt gemacht werden. Wir empfehlen Sie gerne weiter und unterstützen Sie bei der Terminvereinbarung.
Der Einstieg ist jederzeit möglich.
Wir bieten diese Führerscheinausbildung auch als Intensivkurs an.
Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zugelassen. Das bedeutet für Sie, das Sie Ihren Bildungsgutschein für die meisten unserer Aus- und Weiterbildungen einlösen können.
Zertifiziert nach AZAV
Kraftfahrzeuge – ausgenommen jene der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg dürfen mitgeführt werden.
18 Jahre
Klasse B
Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten)
Bei uns im Haus erhältlich:
Ein ärtzliches Gutachten und eine augenärtzliche Untersuchung kann bei jedem Betriebsarzt gemacht werden. Wir empfehlen Sie gerne weiter und unterstützen Sie bei der Terminvereinbarung.
Der Einstieg ist jederzeit möglich.
Wir bieten diese Führerscheinausbildung auch als Intensivkurs an.
Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zugelassen. Das bedeutet für Sie, das Sie Ihren Bildungsgutschein für die meisten unserer Aus- und Weiterbildungen einlösen können.
Zertifiziert nach AZAV
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
18 Jahre
Klasse C1
BE
Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten)
Bei uns im Haus erhältlich:
Ein ärtzliches Gutachten und eine augenärtzliche Untersuchung kann bei jedem Betriebsarzt gemacht werden. Wir empfehlen Sie gerne weiter und unterstützen Sie bei der Terminvereinbarung.
Der Einstieg ist jederzeit möglich.
Wir bieten diese Führerscheinausbildung auch als Intensivkurs an.
Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zugelassen. Das bedeutet für Sie, das Sie Ihren Bildungsgutschein für die meisten unserer Aus- und Weiterbildungen einlösen können.
Zertifiziert nach AZAV